| Austria, Leo Geller - 1882 - 934 lapas
...selbstständig, bleibt im Besitze und Genüsse ihrer für Quitus-, Unterrichts- und "\Vohlthatigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber,...Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. 16. Den Anhängern eines gesetzlich nicht anerkannten Religionsbekenntnisses ist die häusliche Religionsübung... | |
| D. Rauter - 1885 - 340 lapas
...verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbstständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für ( 'ultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten...Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. Die Religionsgesellschaften sind nicht befugt, nach ihrem Ermessen, ohne Mitwirkung der Staatsverwaltung... | |
| Johann Caspar Bluntschli, Edgar Loening - 1885 - 706 lapas
...und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Gennsse der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten...Fonde, ist aber wie jede Gesellschaft den allgemeinen Staatsfceselzen unterworfen." Das österr. Konkordat gewährte (Art. 30) der Kirche die Selbstverwaltung... | |
| 1886 - 682 lapas
...öffentlichen Religionsübung, dann in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts-...Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten und schützen wollen*. Weiter erfolgten die A. h. Entschliessungen: 1. vom 11. August 1859,... | |
| Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich - 1886 - 730 lapas
...Religionsbekenntniss kein Abbruch geschehen. § 2. Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung,...Angelegenheiten selbstständig, bleibt im Besitze und Genüsse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Paul Hinschius - 1888 - 960 lapas
...v. 21. Dezember 1867. Art. 15 : „Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung...und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig . . . ist aber, wie jede Gesellschaft , den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen". 9 S. Bd. III.... | |
| Hermann Zschokke - 1894 - 1254 lapas
...das Recht, ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten, 3. den Besitz und Genuas der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde. In Folge einer vom Ministerium des Innern am 31. März 1849 an die Bischöfe ergangenen Einladung traten... | |
| 1895 - 1240 lapas
...Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt im Besitze und Genüsse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke...Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.' — Man sieht, dass das bezüglich der Stellung der Kirche im Staate Errungene auch jetzt behauptet... | |
| Abbott Lawrence Lowell - 1896 - 476 lapas
...ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten...Gesellschaft den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen. 16. Den Anhängern eines gesetzlich nicht anerkannten Religionsbekenntnisses ist die häusliche Religionsübung... | |
| Ernst Mayrhofer - 1896 - 1286 lapas
...selbständig, bleibt im Besitze und Genüsse ihrer für Cultus», Unterrichtsund Wohlthätigteitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber,...Gesellschaft, den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen.^) — Art. 16. fiiruiliche Verwahrung und Einsprache gegen einen Eclass der Regierung werden allerdings... | |
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