Der Schutz des negativen Interesses: zur Verknüpfung von Selbstbindung und Sanktion im Privatrecht

Pirmais vāks
Mohr Siebeck, 2007 - 581 lappuses
English summary: In German civil law, the protection of the reliance interest has traditionally been regarded as a matter of non-contractual liability. Since Fuller's and Perdue's seminal article on the reliance interest in contract damages, the common law view has been different. Thomas Ackermann argues that a shift of perspective is required in Germany as well, in order to understand the system of obligations in a way that corresponds to the philosophical and economic foundations of contract law in a modern society. German description: Die Haftung auf das negative Interesse wird im deutschen Privatrecht weithin auf einen im Vertrauen, im Verkehrsinteresse oder schlicht im 'Gesetz', aber nicht in der privatrechtlichen Selbstbindung wurzelnden Tatbestand gestutzt. Thomas Ackermann legt dar, dass diese Sicht weder rechtspolitisch legitim noch rechtsdogmatisch gefordert ist, und entwickelt die Pflicht zum Ersatz des negativen Interesses als Sanktion fur vertragliche und ausservertragliche Selbstbindungstatbestande. Die Neuinterpretation der Verknupfung von Selbstbindung und Sanktion ermoglicht es, zahlreiche Problemlosungen zu verstehen, die, obwohl sie offenbar sachgerecht sind, nicht in ein von der konventionellen Auffassung gepragtes Haftungssystem passen. Das rechtspolitische Fundament dieser Weichenstellung wird im ersten Teil der Untersuchung durch den Entwurf einer marktfunktionalen Selbstbindungskonzeption gelegt, welche die okonomischen Wertungen offen legen hilft, die seit den Anstossen durch Jhering und Fuller in der deutschen und in der anglo-amerikanischen Rechtsentwicklung wirksam geworden sind. Der zweite Teil entfaltet das hierauf grundende System des Schutzes des negativen Interesses im deutschen Recht. Neu geschaffene Regelungen wie 284 BGB und angestammte Rechtsinstitute wie die c.i.c. werden dadurch erstmals bis ins Detail als Teil eines stimmigen Ganzen erschlossen.

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Saturs

Markt und privatrechtliche Selbstbindung
112
Selbstbindung jenseits des Marktes
123
Zur Vereinbarkeit des hiesigen Ansatzes mit den Vorgaben
133
Schadensrisiko und Schadens
141
Die Legitimation der Haftung auf das negative Interesse
149
Autortiesības

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Abschluß Abschnitt allerdings Anreize aufgrund Aufwendungsersatz außerrechtlicher außervertragliche Band Begründung bereits BGB a.F. BGHZ Bindung Canaris Common Law Contract Culpa in contrahendo daher Deliktsrecht dung effiziente entgangenen Gewinns Entscheidung Erfüllung Erfüllungsinteresses Erklärung Ersatz des negativen Ersatz des positiven Ersatzfähigkeit ersten Fall fehlgeschlagener Aufwendungen Geschädigten Geschäft Gesetz Gläubiger Grund Haftung Haftungsrecht heißt hypothetischen insoweit Jher.Jb Jhering Käufer Köndgen Kooperation Kosten läßt lichen Markt Möglichkeit MünchKomm/Ernst muß Naturalrestitution negative Inter negative Interesse neue Schuldrecht Nichterfüllung Nichtigkeit normative Erwartung normativitätsstiftenden Verhaltens ökonomischen Parteien Pflicht zum Ersatz positiven Interesses Privatautonomie privatrechtlicher Selbstbindung promissory estoppel Recht rechtlichen Rechtsgeschäft rechtspolitische Rechtsprechung Regelung reliance interest Rentabilitätsvermutung Sanktionen Schaden Schadensersatz statt schließlich Schuldner Schuldrecht Schuldrechtsmodernisierung Schuldrechtsreform Schutz des negativen Selbstbindungstatbestände Sicht Siehe oben sozialen statt der Leistung Teil unwirksamen Verpflichtung Versprechen Versprechensempfänger Vertrag Vertragsanbahnung Vertragsrecht Vertragsschluß Vertrauensinvestitionen Vertrauenskosten Vertrauensschadens Vertretungsmacht vorvertraglichen Willenserklärung Windscheid Wirksamkeit Yale L.J.

Par autoru (2007)

Thomas Ackermann, Geboren 1966; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Cambridge; 1997 Promotion und 2004 Habilitation in Bonn; Inhaber des Lehrstuhls fur Deutsches, Europaisches und Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht an der Universitat Erlangen-Nurnberg.

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