Allgemeines Kirchenblatt für das evangelische Deutschland, 57. sējums

Pirmais vāks
J.G. Cotta'schen Buchhandlung, 1908
 

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Abänderung Abendmahl allgemeinen Altar Altarraum Amte Anlage Antrag Bayern Behörden Beschluß besonders Bestimmungen betr betreffend bezw christlichen Dekanate deſſen Deutschen Evangelischen Dezember Disziplinarverfahren Dresden Ehen einzelnen Entscheidung Ephorie erforderlichen Erlaß ersten Erzellenz evang evangelisch-lutherischen evangeliſchen evangelischen Kirche Fällen folgende Geistlichen Gemeinde Gemeindevertretung Genehmigung Generalat Generalsuperintendent Generalsynode Gesezes Glauchau Gottesdienste größeren Grund Irrlehre iſt Jahre Juli Kandidaten Kanzel katechetische katechetische Weiterbildung katholischen Kinder Kirchenausschuß Kirchenblatt Kirchendiener Kirchengebäude Kirchengemeinde Kirchengemeinderats Kirchenkonferenz Kirchenkreis Kirchenpfleger Kirchenrat Kirchenregierungen kirchenregimentlichen Kirchenvorstände kirchlichen Klaſſe Konferenz Konfirmandenunterricht Konfirmation konfirmierten Königreich Sachsen Konsistorium Kreissynode Landes Landeskirche laſſen Lehrer lezten lichen lutherischen Mitglieder muß müſſen neuen Oberkirchenrat Oberkonsistorialrat Oberschulbehörde öffentlichen Ordnungsstrafen Personen Pfarrämter Pfarrer Präsident Presbyter Presbyterium Preußen protestantischen Provinz Provinzialsynode Recht Referenten Sachsen Sachsen-Meiningen sämtliche Schule ſich Sigung ſind Sizung soll sowie Stelle Stuttgart Stuttgart Amt Superintendenten Synode Tabelle Taufe Trauungen unserer Unterricht Verfahren Verhältnisse Verhandlungen Verordnung Vertreter Verwaltung Volksschule Vorschriften Vorstand Wahl Württemberg Zahl Ziffer

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613. lappuse - Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern, in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr gegenwärtig handelt. Sie hat mit ihrem Glauben wie mit ihrem Gehorsam, mit ihrer Botschaft wie mit ihrer Ordnung...
436. lappuse - Wenn von den gewöhnlichen Strafgerichten auf Freisprechung erkannt ist, so findet wegen derjenigen Thatsachen, welche in der gerichtlichen Untersuchung zur Erörterung gekommen sind, ein Disziplinarverfahren nur noch insofern statt, als dieselben an...
115. lappuse - Behörde auch dann stattfinden, wenn der Verstorbene Eltern, Geschwister, Geschwisterkinder oder Pflegekinder, deren Ernährer er gewesen ist, in Bedürftigkeit hinterläßt, oder wenn der Nachlaß nicht ausreicht, um die Kosten der letzten Krankheit und der Beerdigung zu decken.
502. lappuse - Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: Art 1.
670. lappuse - Die Kanzel, als derjenige Ort, an welchem Christus als geistige Speise der Gemeinde dargeboten wird, ist mindestens als dem Altar gleichwertig zu behandeln. Sie soll ihre Stelle hinter dem letzteren erhalten und mit der im Angesicht der Gemeinde anzuordnenden Orgel- und Sängerbühne organisch verbunden werden".
371. lappuse - Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel beidrucken lassen.
121. lappuse - Teile derjenigen Pension, zu welcher der Verstorbene berechtigt gewesen ist oder berechtigt gewesen sein würde, wenn er am Todestage in den Ruhestand versetzt wäre. Das Witwengeld soll jedoch, vorbehaltlich der im §. 10 verordneten Beschränkung, mindestens 160 Mark betragen und l 600 Mark nicht übersteigen. §. 9. Das Waisengeld beträgt: 1...
474. lappuse - Mangels an Übereinstimmung mit dem Bekenntnisse der Kirche die Berufung eines sonst Anstellungsfähigen zu einem geistlichen Amte für unzulässig erklärt wird; endlich in allen Fällen, in welchen gegen einen Geistlichen wegen Irrlehre die Untersuchung eingeleitet oder eine Entscheidung gefällt werden soll.
126. lappuse - Kirchenordnung für die evangelischen Gemeinden der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz vom 5. März...

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