Die periodische Presse Oesterreichs: eine historisch-statistische StudieIn Commission bei C. Gerold's, 1875 - 222 lappuses |
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Die Periodische Presse Oesterreichs: Eine Historischstatistische Studie Johann Winckler Priekšskatījums nav pieejams - 2018 |
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77. lappuse - Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern.
55. lappuse - Massregeln für das Benehmen der Censoren zu bestimmen. Kein Lichtstral, er komme woher er wolle, soll in Hinkunft unbeachtet und unerkannt in der Monarchie bleiben, oder seiner möglich nützlichen Wirksamkeit entzogen werden ; aber mit vorsichtiger Hand sollen auch Herz und Kopf der Unmündigen vor den verderblichen Ausgeburten einer scheusslichen Phantasie, vor dem giftigen Hauche selbstsüchtiger Verführer und vor den gefährlichen Hirngespinnsten verschrobener Köpfe gesichert werden.
85. lappuse - Republik, wider die Regierungsform oder Staatsverwaltung aufzureizen sucht, oder b) zum Ungehorsam, zur Auflehnung oder zum Widerstande gegen Gesetze, Verordnungen, Erkenntnisse oder Verfügungen der Gerichte oder anderer öffentlicher Behörden, oder zur Verweigerung von Steuern oder für öffentliche Zwecke angeordneten Abgaben auffordert, aneifert oder zu verleiten sucht.
31. lappuse - Es war, wie wir wissen, seit mehr als einem Jahr, Mit lauter Wochenblättern beinahe gar Der Satan los; fast alle Wochen Sind ein oder ein paar aus den Eiern gekrochen. Um jener kritisch gelehrten Zeit Mit der allerrichtigsten Wahrheit Für die Zukunft ein Denkmal zu stiften, Könnt ich sagen: Der Herr schlug sie mit Wochenschriften!
85. lappuse - Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten, oder in Druckwerken, verbreiteten Schriften oder bildlichen Darstellungen zur Verachtung oder zum Hasse wider die...
50. lappuse - ist allerdings als das wirksamste Mittel einzuführen, die Scribler, die seit der bestehenden Preßfreiheit so viel Unsinn und abgeschmacktes Zeug zur Schande der nationalen aufkeimenden Literatur und Aufklärung hervorgebracht haben, künftig zu mäßigen und auch die Einfuhr von dergleichen fremden Schriften hintanzuhalten.
56. lappuse - Herausgabe seitens der Regierung stets für eine längere Reihe von Jahren verpachtet wurde, beschränkte sich lediglich auf die Wiedergabe dessen, was in der 'österreichisch kaiserlichen privilegierten Wiener Zeitung...
55. lappuse - Vorteils angezeigt, vergangene Ereignisse aufgehellt werden usw. sollen ohne hinlänglichen anderen Grund nicht verboten werden, wären auch die Grundsätze und Ansichten des Autors nicht jene der Staatsverwaltung.
55. lappuse - Kein Lichtstrahl, er komme, woher er wolle, soll in Zukunft unbeachtet und unerkannt in der Monarchie bleiben oder seiner möglich nützlichen Wirksamkeit entzogen werden" — heißt es in der „Vorschrift für die Leitung des Censur-Wesens und für das Benehmen der Censoren
13. lappuse - Fristen erscheinen. Darunter sind jedoch in Lieferungen erscheinende Werke, die ein abgeschlossenes Ganzes zu bilden bestimmt sind, nicht inbegriffen. Als zugehöriger Bestandteil eines Blattes oder Heftes ist jede Beilage anzusehen, die mit demselben gleichzeitig ausgegeben und nicht abgesondert verkauft wird. Zu einer periodischen Druckschrift können Extrablätter ausgegeben werden, welche als Bestandteile der Druckschrift behandelt werden, wenn sie sich auf die Bekanntgabe...