Über die weitere Entwicklung, welche die Strafsenpflasterung nahm, wissen wir so gut wie gar nichts.1) Zehntes Kapitel. Die Sakralbauten. Als die Stadt durch die Tarquinier ihre letzte Organisation erhielt, galt ihr Kultkreis als abgeschlossen.2) Die Republik hat den letzteren übernommen und weiter gepflegt, sie hat sich aber zugleich gegen jede Erweiterung desselben ablehnend verhalten. Wohl ist es noch vereinzelten Neukulten gelungen, in die Stadt selbst Aufnahme zu finden: es sind aber stets besondere zwingende Gründe, welche die Pontifices veranlassen, dem Grundsatz untreu zu werden, dafs der überlieferte Kultkreis keiner Erweiterung fähig ist. Im übrigen bleibt es streng ein gegebenen Daten über die Pflasterung im allgemeinen und die des clivus Capitolinus speciell: et porticum ab aede Saturni in Capitolium ad senaculum ac super id curiam. et extra portam Trigeminam emporium lapide straverunt et extra eandem portam in Aventinum porticum silice straverunt Es erfolgte also zugleich mit der Pflasterung der Fahrstrafsen die Pflasterung einiger besonders lebhafter und deshalb schon früher mit Hallen überdeckter Bürgersteige, und ferner diejenige des senaculum und des comitium. Denn wie wir auch dem verdorbenen Satze aufhelfen wollen, sicher scheint, dass hier von der Pflasterung des senaculum und comitium (ad curiam?) die Rede ist. Vielleicht gehört in diese Zeit die Einsetzung der II viri viis in urbe und der extra urbem purgandis. 1) Die lex Julia municip. traf auch bezüglich der Instandhaltung des Strafsenpflasters Bestimmungen. Die Worte derselben quoius ante aedificium semita in loco erit, in eam semitam eo aedificio perpetuo lapidibus perpetueis integreis continentem constratam recte habeto, weisen den Hauseigentümern die Pflicht zu, die Bürgersteige vor ihren Häusern anzulegen, dagegen das Strafsenpflaster nur zu erhalten. Die im J. 580/174 nur auf die Fahrstrafsen beschränkte Pflasterung wurde jetzt also auf die Bürgersteige ausgedehnt. Die uns erhaltenen Pflaster gehören durchgehend der Kaiserzeit an. 2) Der aus der Königszeit stammende Festkreis besteht aus zwei verschiedenen Gruppen, indem den sogenannten Numaschen Tagen eine Gruppe solcher Tage hinzutritt, die, obgleich nicht in dem Kalendarium durch die Schrift ausgezeichnet, dennoch nachweislich im Dienste des Ordo sacerdotum resp. der Pontifices stehen. Dahin gehören z. B. die Matronalia des 1. März, die Argeeropfer, die Fortunatage etc. Später ist kein wesentlicher Unterschied zwischen ihnen und dem älteren Festkyklos wahrnehmbar. gehaltenes Gesetz, dafs alle neuen Kulte vor den Thoren, aufserhalb des Pomerium, ihren Sitz aufzuschlagen haben. Der Kreis dieser vor den Thoren der Stadt sich festsetzenden Kulte dehnt sich nun aber im Laufe der Zeit mehr und mehr aus. Denn immer mächtiger wird der Einflufs, den der Hellenismus auf die Stadt gewinnt und es ist unmöglich, seinem Götterkreise sich zu verschliefsen. So bildet sich ein völlig neuer Kultkreis dem einheimischen gegenüber. Vor den Thoren der Stadt und zwar in erster Linie auf dem Campus Flaminius drängt sich der neue Götterverein zusammen, dem die starren Satzungen des Sakralrechts die Aufnahme in die Stadt versagen. Die Kreise der Sacra publica und der Sacra peregrina leben und bethätigen sich fortan neben einander und haben von Haus aus keine Berührungspunkte. Diese beiden Kultkreise stehen nach jeder Richtung hin auf einem völlig eigenen von dem andern verschiedenen Boden. Gehört der eine dem intrapomerialen Gebiete an, so muss der andere extra pomerium bleiben; vollzieht sich der Dienst des einen durch den Pontifex maximus und den von ihm abhängigen Ordo sacerdotum, so tritt der neue Kreis in den ausschliefslichen Dienst eines eigens für ihn gestifteten neuen Kollegiums, der Duumviri sacris faciundis. Und gilt für jenen der Ritus Romanus, so wird für den andern ein neuer Ritus, der Graecus, eingeführt.1) Erst sehr allmählich vollziehen sich in dem Wechselverhältnis dieser beiden Kultkreise Annäherungen, Ausgleichungen und Verschmelzungen. Zu den wenigen Erweiterungen, die der Kreis der Sacra publica erfahren hat, gehört in erster Linie der Kult der Dioskuren, welcher in dem bekannten Tempel an der Südostecke des Forum unweit des Vestatempels seine lokale Fixierung gefunden hat.) 1) Über den verschiedenen Ritus Marquardt 3, 186 f. Die römischen Priesterschaften zerfallen während der Republik in vier resp. fünf grofse Kreise, indem zunächst der Pontifex Maximus die Oberaufsicht über den ganzen Ordo sacerdotum, d. i. die Pontifices, den Rex, die Flamines, die Vestales, sowie nicht minder über die Collegia der Salii, Luperci, Titii etc. hat; die Augures sodann den zweiten; die IIviri sacris faciundis den dritten; die Fetiales den vierten Kreis bilden. Zu diesen tritt dann 558/196 das Collegium der VIIviri Epulones hinzu. Die II (X) viri stehen völlig unabhängig den Pontifices gegenüber. 2) Über die Lage Dion. 6, 13 лagà tò iegòv tñs 'Eorías ἐπὶ τῆς ǹ пαg' avτ noývŋ; Val. Max. 1, 8, 1 iuncta fonti aedes; Plut. Da wir noch sehr bestimmte Anzeichen dafür haben, dafs dieser Kult in der That von Haus aus ein peregriner war, der demnach eigentlich aufserhalb des Pomerium bleiben mufste 1), so fragt es sich, weshalb gerade mit ihm und mit ihm allein eine Ausnahme gemacht ist. Der Grund hierfür liegt in der tuskischen resp. tuskulanischen Origo des Kults. Durch Aufnahme eines Hauptkults der Tusker ist auch die sakrale Gleichberechtigung des tuskischen Bevölkerungselements der Stadt ausgesprochen. Die Aufnahme dieses Kults erfolgte in der Schlacht am See Regillus. 2) Hatten sich die Tarquinier hauptsächlich auf das tuskische Volkselement gestützt und war ihre Vertreibung eine Reaktion der alten Stämme gegen den tuskischen Stamm: so galt der Kampf der Stadt gegen die Tarquinier in gleicher Weise Tusculum, der Mutterstadt der tuskischen Niederlassung auf dem Caelius.) In diesem Widerstreite ihrer Interessen für das römische Gemeinwesen einer-, für die Mutterstadt Tusculum anderseits ist die dritte Tribus, die Caeliuskolonie, durch die feierliche Anerkennung des tuskulanischen Hauptkults versöhnt und dauernd gewonnen.1) Durch Coriol. 3 nαqά tǹv xo̟ývyv; Aem. Paul. 25; Ovid F. 1, 708 circa Iuturnae lacus; Martial 1, 70, 3 vicinum Castora Vestae. Gewöhnlicher Name aedes Castoris: Suet. Caes. 10; Dio 37, 8; Fest. p. 246. 286 u. a. Staatsurkunden C. I, 197; 201. F. U. gleichfalls nur (C)astoris. In der Kaiserzeit gewöhnlich Castorum, doch auch Castoris et Pollucis Suet. Cal. 22; C. VI, 2202 f.; F. Praen. 27. Jan. Vgl. allgemein Lanciani Bull. 1871. 258 ff. 1) Die Dioskuren als tuskulanische Götter oben II, 82 ff. Bestätigung ihres hellenischen Charakters Str. 6, p. 232: Demetrius Poliorketa spricht seine Verwunderung darüber aus, dafs die Römer auf ihrem Markte dem hellenischen Kulte einen Tempel errichten und doch Hellas befehden. Die Hervorhebung des ἐν τῇ ἀγορᾷ Διοσκούρων ἱερόν als des specifisch hellenischen ist in der That höchst charakteristisch, weil dieser hellenische Kult damals allein in die Mitte der Stadt aufgenommen war. Ein Zeugnis für die hohe kulturelle Bedeutung des Kults bieten die Münzen, da gerade das älteste Gepräge in allen Nominalen die Dioskuren darstellt. Mommsen Münzw. 294. Über ecastor edepol Birt Ind. lect. Marburg 1887/88. XIV. 2) Die Gelobung des Tempels 258,496 Liv. 2, 20; Weihung 270/484 Liv. 2, 42. Anspielung Münzen der Albina Mommsen Münzen 558 f. 3) Schwegler 2, 194 ff. So unklar die Berichte, so ist doch ersichtlich, dafs Tusculum die Führung der Latiner gegen Rom hatte. Mamilius (über die Mamilii II, 46 f.) erscheint ganz áls Leiter des Kriegs: Liv. 2, 15. 18; so sehr, dafs er später oft allein als Gegner Roms dargestellt wird. Cic. ad Att. 9, 10, 3; de nat. d. 2, 2, 6. 4) Die Schlacht findet auf dem Gebiete der Stadt Tusculum selbst die Verpflanzung des Dioskurerkults auf den Markt in den Mittelpunkt der Stadt, neben den Staatsherd ist auch auf sakralem Gebiete die Gleichberechtigung der dritten Tribus ausgesprochen und die friedliche Entwicklung der Stadt sicher gestellt: fortan haben alle verschiedenen Bevölkerungselemente der Stadt einen gemeinsamen Schwer- und Mittelpunkt.1) Als Hauptfesttag des Kults wurde der 15. Juli bestimmt. 2) Der Tag schlofs sich an die hellenischen Festtage dieses Götterpaars, wie nicht minder wohl an den Festtag derselben in Tusculum an3): und zum Zeugnis dessen, dafs dieser Kult in erster Linie den ritterlichen Elementen der Stadt galt, hat sich an diesem Hauptfesttage des Tempels eine grofse feierliche Prozession der Equites, aus der sich allmählich die offizielle recognitio equitum entwickelte, vollzogen.1) Der Tempel hat im Laufe der republikanischen Entwicklung statt Liv. 2, 19; indem der Diktator Postumius hier der Hauptschutzgöttin des Feindes einen Tempel in Rom selbst gelobte, evocierte er sie damit aus der feindlichen Stadt und verpflanzte ihren Kult nach Rom: darauf weist schon Schwegler 2, 201 hin. Dieser Hauptkult Tusculums war aber zugleich ein Hauptkult der Tusker in Rom, der als Hauskult der Königsfamilie (II, 82 f.) schon vorher in Rom sefshaft war: die formelle Aufnahme desselben unter die sacra publica der Stadt schliefst damit zugleich die Gleichstellung der Tusker selbst in sakraler Beziehung ein. 1) Die Annahme Mercklins Jahrbb. f. Phil. 75. 626 f., dafs der Dioskurenkult unter die Cura der II viri gekommen sei, ist nicht richtig: die tribuni celerum, welchen in erster Linie der Kult überwiesen ist, war ein altes einheimisches Sacerdotalcollegium. Dagegen spricht natürlich nicht, dafs der Kult in Tusculum selbst Fest. p. 313 specifisch hellenisch blieb. 2) Liv. 2, 42 aedes idibus Quinctilibus dedicata. Dieser Tag auch sonst als Festtag der Dioskuren bekannt Plut. Cor. 3; Dion. 6, 13. Der 27. Jan., den Mommsen C. I, p. 385 als ursprünglich gelten lassen will, gehört der Neugründung durch Tiberius an: Ovid F. 1, 706 ff. Die Epiphanieen finden in allen bekannten Fällen zur Zeit des längsten Tages statt, A. Mommsen Philol. 11, 706 ff. Dem 15. Juli entspricht wesentlich die Orientierung des Tempels Nissen Rh. Mus. 28, 537. 3) Vgl. Preller Griech. Mythol. 23, 99 f. 4) Dion. 6, 13 θυσίαι τε πολυτελεῖς, ἃς καθ ̓ ἕκαστον ἐνιαυτὸν ὁ δῆμος ἐπιτελεῖ διὰ τῶν μεγίστων ἱππέων ἐν μηνὶ Κυιντιλίῳ λεγομένῳ ταῖς καλουμέναις εἰδοῖς, ἐν ᾗ κατώρθωσαν ἡμέρα τόνδε τὸν πόλεμον: Dionys fügt sodann hinzu, wie an diesem Tage auch die Pompa der equites vom Marsheiligtume vor der porta Capena aus erfolgte. Allerdings scheint die Einführung dieser letztern Sitte erst einer spätern Zeit anzugehören, da nach Val. Max. 2, 2, 9; Liv. 9, 46 (Aur. Vict.) de v. ill. 32 erst Q. Fabius Maximus Rullianus in seiner Censur 450/304 die transvectio equitum eingeführt hatte. mannigfache Restaurationen und Umbauten erfahren1): er hat auch stets, durch seine Lage und durch seinen Charakter ausgezeichnet, eine besondere Rolle in der Geschichte der Stadt gespielt), wie er nicht minder seine alte Beziehung zum Ritterstande niemals verleugnet hat.3) Tiberius hat den Tempel im J. 6 vollständig neu gebaut und diesem Neubau gehören die 3 Säulen an, welche noch heute zusammen mit dem Stylobat als Reste des alten Heiligtums sich erhalten haben.*) 1) Cic. Verr. act. II, 1, 59, 154; Schol. Orelli p. 199; Ascon. Scaur. 24 erwähnen eine Restauration des Tempels durch L. Metellus Dalmaticus cos. 637/117. Auch Plut. Pomp. 2 nennt Metellus &vdqıάoi nai reapais no6μοῦντα τὸν νεὼν τῶν Διοσκούρων. Die Angabe, dafs Metellus eine Hetäre, die Geliebte des Pompejus in der sixóv (doch wohl Büste? nicht, wie Urlichs Malerei vor Caesar 21 will, Porträt) hier verherrlicht habe, ist chronologisch kaum haltbar: wir haben es hier wohl mit einer später gemachten Combination zu thun. Von weiteren Restaurationen des Tempels 674/80; 679/75 wissen wir aus Ciceros Rede gegen Verres act. II. I, 50-57 und dazu Mommsen 2, 451. 2) Der Tempel war wiederholt Versammlungsort des Senats vgl. Cic. Verr. 1, 49, 129 templum quo saepe numero senatus convocatur; Cicero fügt noch hinzu: quo maximarum rerum frequentissimae cotidie advocationes fiunt. Vgl. Willems Sénat II, 159. In der Kaiserzeit V. Maximin. 16, Valerian. 5. Über den Tempel als Standort der Wechsler Kap. 12; als Mittelpunkt von Volksversammlungen Kap. 11. 3) Den im J. 416/338 treugebliebenen equites Campani wurde das Bürgerrecht verliehen und die dieses bezeugende Bronzetafel in aede Castoris fixiert Liv. 8, 11. Die statua equestris des gegen die Herniker im J. 448/306 siegreichen O. Marcius Tremulus (abgebildet vielleicht auf einem Denar des L. Philippus 644/110; Mommsen, Münzw. Nr. 152) gleichfalls vor dem Castortempel aufgestellt Liv. 9, 43. Zu Ciceros Zeit stand dieselbe noch Cic. Phil. 6, 5, 13; war aber, wie das fuit zeigt, zu Plinius Zeit 34, 23 wohl schon verschwunden. Eine statua Africani ad Пolvdɛúnovs Cic. ad Att. 6, 1, 17. Antonius und Dolabella hatten im Tempel ein лivániov aufgestellt Dio 45, 17 vielleicht zur Erinnerung wie zur Beschönigung einer Beraubung des Tempelschatzes vgl. Vellej. 2, 60. 4) Dio 55, 27 τὸ Διοσκόρειον ὁ Τιβέριος καθιερώσας οὐ τὸ ἑαυτοῦ μόνον "voua avtập, Klavdiavòv davròv åvtì tov Klavdíov dià tǹv és tò toỡ Aửγούστου γένος ἐκποίησιν ὀνομάσας, ἀλλὰ καὶ τὸ ἐκείνου (τοῦ Δρούσου) ἐπέroape. Suet. Tib. 20: dedicavit Pollucis et Castoris suo fratrisque nomine de manubiis. Dedikationstag oben S. 60, 2. Veränderungen durch Caligula, der den Tempel in unmittelbare Verbindung mit seinem Palaste brachte, Dio 59, 28; Suet. Cal. 22. Doch heifst es von Claudius Dio 60, 6 ảnέdwne tois Διοσκόροις τὸν νεών. Auf eine neue bedeutende Restauration durch Domitian läfst Mart. 9, 3, 11 schliefsen. Der Tempel diente noch in der Kaiserzeit für Depositen Juven. 14, 260. Über die Reste Reber 136 ff., doch kann die jetzt |