Allgemeines staatsrecht, 2. sējums

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486. lappuse - La liberté consiste à pouvoir faire tout ce qui ne nuit pas à autrui; ainsi l'exercice des droits naturels de chaque homme n'a de bornes que celles qui assurent aux autres membres de la société la jouissance de ces mêmes droits; ces bornes ne peuvent être déterminées que par la loi.
173. lappuse - Die bewaffnete Macht kann zur Unterdrückung innerer Unruhen und zur Ausführung der Gesetze nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen und Formen und auf Requisition der Civilbehörde verwendet werden. In letzterer Beziehung hat das Gesetz die Ausnahmen zu bestimmen.
494. lappuse - Nullus liber homo capiatur, vel imprisonetur, aut dissaisiatur, aut utlagetur, aut exuletur, aut aliquo modo destruatur, nee super eum ibimus, nee super eum mittemus, nisi per legale judicium parium suorum, vel per legem terrae.
103. lappuse - Die Art der Gnade weiß von keinem Zwang. Sie träufelt wie des Himmels milder Regen Zur Erde unter ihr; zwiefach gesegnet: Sie segnet den, der gibt, und den, der nimmt. Am mächtigsten in Mächtgen, zieret sie Den Fürsten auf dem Thron mehr als die Krone. Das Zepter zeigt die weltliche Gewalt, Das Attribut der Würd und Majestät, Worin die Furcht und Scheu der Könge sitzt.
494. lappuse - Die Todesstrafe, ausgenommen wo das Kriegsrecht sie vorschreibt oder das Seerecht im Falle von Meutereien sie zuläßt, sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung sind abgeschafft.
267. lappuse - Weil es denn einem Ieglichen auf seinem Gewissen liegt, wie er glaubt oder nicht glaubt, und damit der weltlichen Gewalt kein Abbruch geschieht, soll sie auch zufrieden sein und ihres Dinges warten und lassen glauben so oder so, wie man kann und will, und Niemanden mit Gewalt dringen. Denn es ist ein frei Werk um den Glauben, dazu man Niemand kann zwingen.
204. lappuse - Die Gerichte sind innerhalb der Grenzen ihrer amtlichen Befugniß unabhängig, und die Richter können nur durch einen Rechtsspruch von ihren Stellen mit Verlust des damit verbundenen Gehaltes entlassen oder derselben entsetzt werden.
266. lappuse - Das weltliche Regiment hat Gesetze, die sich nicht weiter strekken, denn über Leib und Gut und was äußerlich ist auf Erden. Denn über die Seele kann und will Gott niemand lassen regieren denn sich selbst allein. Darum, wo weltliche Gewalt sich...
38. lappuse - Hofstäbe und Hofintendanten anvertraut, und zum Behuf oder zum Glanze des Hofes bestimmt sind; 5) alles was zur Einrichtung oder zur Zierde der Residenzen und Lustschlösser dient ; 6) der Hausschatz , und was von dem Erblasser mit demselben bereits vereinigt worden ist; 7) alle Sammlungen für Künste und Wissenschaften, als: Bibliotheken, physikalische, Naturalien- und Münzcabinette , Antiquitäten, Statuen, Sternwarten mit ihren Instrumenten...
171. lappuse - Im Krieg dient sie dem Heer als Reserve und Depot. Hierdurch wird der Neigung der gewerbetreibenden und wissenschaftlichen Stände zu unkriegerischen und feigen Gesinnungen und der Trennung der verschiedenen Stände von einander und ihrem Losreiszen von dem Stat entgegengewirkt und in allen das Gefühl der Pflicht, für dessen Erhaltung sein Leben aufzuopfern, belebt.

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