Außenverfassungsrecht: eine Untersuchung zur auswärtigen Gewalt des offenen StaatesMohr Siebeck, 2007 - 570 lappuses English summary: Globalization and Europeanization have put pressure on the legal system to make adaptations. Many institutions of constitutional law and non-constitutional law have to be re-assessed. In doing so, it is necessary to establish which attitude the open state should take to supranational law-making. Volker Roben shows that constitutional law is directed outwards, which means that democracy, the separation of powers and the protection of fundamental rights all include activities in relation to foreign countries. German description: Ziel der Untersuchung ist, ein angemessenes Verstandnis staatlicher Rechtsetzung in auswartigen Gegenstanden mit Wirkung nach aussen und nach innen zu erlangen. Auf diese Rechtsetzung erheben Volkerrecht und nationales Verfassungsrecht einen Regelungsanspruch. Auswartige Rechtsetzung ist daher als Gegenstand des Volkerrechts und des Verfassungsrechts zu betrachten. Die auswartige Gewalt des vom Grundgesetz verfassten Staates ist mithin offentliche Gewalt eines Verfassungsstaates im vollen Sinne, also gesetzgebend, vollziehend und rechtsprechend, mit Wirkung nach aussen und nach innen. Das kann mit dem Begriff des Aussenverfassungsrechts erfasst werden. Die Verfassung stellt neben den innerstaatlichen einen auswartigen (volkerrechtlichen) Rechtsetzungsprozess. Beide unterliegen konsistenter Verfassungsbindung. Die Untersuchung gliedert sich in sieben Teile. Zunachst stellt Volker Roben die Rechtsetzung im differenzierten Volkerrecht dar, um die eine Seite des normativen Rahmens auswartiger Rechtsetzung zu beleuchten. Anschliessend zeigt er die andere, verfassungsrechtliche Seite dieses Rahmens und pruft, wie das Grundgesetz diese Rechtsetzung rezipiert, sie innerstaatlichen Entscheidungsverfahren unterwirft und ihren Vollzug organisiert. Die drei Untersuchungsteile ergeben ein allgemeines Modell der auswartigen Rechtsetzung als Problem des Volkerrechts und des Verfassungsrechts. Danach erprobt und vertieft Volker Roben dieses Modell an drei Referenzsystemen. Die Referenzsysteme sind die kollektive Sicherheit, die europaische Integration und der Grundrechtsschutz. Anhand jedes Bereichs kann eine zentrale dogmatische Frage des Aussenverfassungsrechts demonstriert werden. |
Saturs
Die EMRK der Europäische Menschenrechts | 489 |
Das Außenverfassungsrecht des offenen Staates | 499 |
Die Anpassung der allgemeinen Verfassungsdogmatik | 507 |
Die USA als externe Referenz | 516 |
Bieži izmantoti vārdi un frāzes
allerdings allgemeinen Anwendbarkeit Anwendung Auslegung auswärtigen Gewalt auswärtigen Rechtsetzung Band Bereich Beschl besondere bestehen bestimmt Bindung Bundes Bundesrat Bundesregierung Bundesrepublik Deutschland Bundesverfassungsgericht BVerfG Kammer BVerfGE Charta Demokratie Deutschen Bundestag EGMR Einsatz einzelnen EMRK Entscheidung Ermächtigung EuGH Europäischen Gerichtshofs Europäischen Rates Europäischen Union Exekutive Fachgerichte Frage Funktion Gerichte Gerichtsbarkeit Gerichtshof für Menschenrechte Gesetz Gesetzesvorbehalt Gesetzesvorrang Gesetzgeber Grund Grundgesetz Grundlage Grundrechte Grundrechte des Grundgesetzes Grundrechtsberechtigung Grundrechtsordnung Grundrechtsschutz grundsätzlich Handeln Hoheitsakt Hoheitsgewalt humanitäre Völkerrecht innerstaatlichen insbesondere insoweit internationalen Organisation kollektiven Sicherheitssystems Kompetenzen Kontrolle Konvention Kooperation Länder lichen Mitgliedstaaten muß nationalen NATO Normen Organstreit Parlament parlamentarischen Parlamentsvorbehalt Pflichten politischen Rahmen Recht rechtlichen Rechtsordnung Rechtsprechung Rechtsschutz Rechtsstaatlichkeit Regelung Regierung Satz 1 GG schließt Schutz Sicherheitsrat sowie Staaten staatlichen Staatsgewalt Standards Strafgerichtshof Streitkräfte supranationalen Supreme Court umfaßt UN-Sicherheitsrat Unionsrechts Verantwortung Verfahren Verfassung verfassungsgericht verfassungsrechtlichen Verfassungsvertrag Vertragsgesetz Vertragsstaaten Völkergewohnheitsrecht völkerrechtliche Verträge Vollzug Vorschrift Zuständigkeit Zustimmung Zweite Senat