Das Staatsarchiv, 37-38. sējumiAkademische Verlagsgesellschaft, 1881 |
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1.–5. rezultāts no 60.
204. lappuse
... dass die , allen diesen Gesetzen entsprechenden Bestimmungen in den Ländern der ungarischen Krone Gesetzeskraft erlangen . * ) Art . V. Die Regierung wird ermächtigt , den mit Frankreich abge- schlossenen Handelsvertrag vom 11. December ...
... dass die , allen diesen Gesetzen entsprechenden Bestimmungen in den Ländern der ungarischen Krone Gesetzeskraft erlangen . * ) Art . V. Die Regierung wird ermächtigt , den mit Frankreich abge- schlossenen Handelsvertrag vom 11. December ...
206. lappuse
... dass der gemeinsame Finanzhaushalt nicht ins Stocken geräth . § 4. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für die Zeit vom 1. Juli 1878 bis zum 31. December 1887 . § 5. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Zoll- und ...
... dass der gemeinsame Finanzhaushalt nicht ins Stocken geräth . § 4. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten für die Zeit vom 1. Juli 1878 bis zum 31. December 1887 . § 5. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem Zoll- und ...
217. lappuse
... dass die Bankgesellschaft sich den Statuten gemäss benimmt . Art . 58. Zahlungen an die Bank können nur in Noten der Bank ( Ar- tikel 82 ) oder in einer gesetzlichen Münzsorte geleistet werden . Art . 82. Die österreichisch - ungarische ...
... dass die Bankgesellschaft sich den Statuten gemäss benimmt . Art . 58. Zahlungen an die Bank können nur in Noten der Bank ( Ar- tikel 82 ) oder in einer gesetzlichen Münzsorte geleistet werden . Art . 82. Die österreichisch - ungarische ...
218. lappuse
... dass die Ausprägung von Silberguldenstücken nicht ein- gestellt ist . Art . 102. Von dem gesammten Jahreserträgnisse der Geschäfte und des Vermögens der Bank gebühren den Actionären nach Abzug aller Auslagen zunächst fünf vom Hundert ...
... dass die Ausprägung von Silberguldenstücken nicht ein- gestellt ist . Art . 102. Von dem gesammten Jahreserträgnisse der Geschäfte und des Vermögens der Bank gebühren den Actionären nach Abzug aller Auslagen zunächst fünf vom Hundert ...
220. lappuse
... dass eine solche Maassregel nur auf einzelne Kategorien von Waaren Anwendung finde , oder dass einzelne Kategorien von Waaren von derselben ausgenommen werden . 1 FRANKREICH . Thronreden , Adressen etc. Nr . 7166 . 220 Oesterreichisch ...
... dass eine solche Maassregel nur auf einzelne Kategorien von Waaren Anwendung finde , oder dass einzelne Kategorien von Waaren von derselben ausgenommen werden . 1 FRANKREICH . Thronreden , Adressen etc. Nr . 7166 . 220 Oesterreichisch ...
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