Thomas Hobbes und John Locke - Begründer der progressiven ModerneGRIN Verlag, 2007 - 44 lappuses Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts, Note: 1,9, Georg-August-Universität Göttingen (Philosophische Fakultät), Veranstaltung: Rechtsphilosophie, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Naturzustand bzw. das Naturzustandstheorem ist erst seit Hobbes die normativ-analytische Basis der politischen Theorie; der Naturzustand als literarisch-politischer Topos ist älter. Bei Aristoteles ist der Naturzustand des Menschen durch das ideale und nicht näher hinterfragbare Dasein des Bürgers in der Polis bezeichnet. Die kleinste gesellschaftliche Einheit bei Aristoteles ist der Haushalt. Das individuierte Einzelwesen ist hier nicht wichtig. Das Naturzustandstheorem hat bei Locke eine sehr viel komplexere Funktion als bei Hobbes. Der Naturzustand - alle Menschen sind frei, rechtsgleich, privat und herrschaftstunabhängig - stellt die positiven Strukturprinzipen der bürgerlichen Gesellschaft als Normen heraus. Er ist, wenn auch als fiktive Abstraktion, bereits ein rechtlicher und politischer Zustand. Der "status civilis" ist lediglich ein abgeleiteter Zustand hiervon. Der Staat ist bei Hobbes konstituierend für den gesellschaftlichen Funktionszusammenhang, bei Locke hingegen substituierend. |
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Saturs
iv Property v Legitimation der Herrschaft | vii |
x Hobbes Staatsmodell x Kritik an Hobbes x Pflichten des Inhabers der Staatsgewalt xi Kritik an Hobbes xi materialistischmechanistisches Weltbild | xii |
Literatur | xvii |
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Thomas Hobbes und John Locke - Begründer der progressiven Moderne Thomas Schröder Ierobežota priekšskatīšana - 2003 |
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Populāri fragmenti
vi. lappuse - Though the earth and all inferior creatures be common to all men, yet every man has a property in his own person. This nobody has any right to but himself. The labour of his body, and the work of his hands, we may say, are properly his.
ix. lappuse - Philosophie ist die durch rechte Vernunft erlangte Erkenntnis der Erscheinungen oder Wirkungen aus der Kenntnis ihrer möglichen Entstehung oder Erzeugung[...]" Philosophie ist für Hobbes die Wissenschaft der Ursachenforschung und kann deshalb keine theologischen Aussagen machen.
xi. lappuse - Daher verstößt der Souverän gegen die natürlichen Gesetze, wenn er seine Macht anders als zum Wohl des Volkes gebraucht.