Slēptie lauki
Grāmatas Grāmatas
" Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung, ordnet und verwaltet ihre inneren Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse ihrer für Cultus-, Unterrichts- und... "
Praktische Theologie der evangelischen Kirche Augsb. und Helvet. Confession ... - 109. lappuse
autors: Karol Kuzmány - 1856
Pilnskats - Par šo grāmatu

Historisch-politische Blätter für das katholische Deutschland, 23. sējums

Guido Görres, George Phillips, Georg Maria von Jochner - 1849 - 872 lapas
...katholischen Kirche zu Gute kommen. „Iede gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen Religionsübung,...Angelegenheiten selbstständig, bleibt im Besitze und Genuße der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stistungen...
Pilnskats - Par šo grāmatu

Politisch-statistische Uebersicht der Veränderungen in der Verfassung ...

Josef von Hauer - 1851 - 372 lapas
...kein Abbruch geschehen." §. 2. „Jede gesetzlich anerkannte Kirche und Religions„gesellschaft hat das Recht der gemeinsamen öffentlichen „Religionsübung,...Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anhalten, Stiftungen und Fonde, ist aber, wie jede Gesellschaft, „den allgemeinen Staatsgesetzen...
Pilnskats - Par šo grāmatu

Die Zeichen der Zeit: Briefe an Freunde über die ..., 1. sējums

Christian Carl Josias Bunsen, Christian Karl Josias Freiherr von Bunsen - 1855 - 338 lapas
...öffentlichen Religionsübung, dann in der selbständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts...Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten und schützen wollen, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen bleiben."...
Pilnskats - Par šo grāmatu

geiltliche Angelegeuheiten,

Jranz Rieder - 1855 - 372 lapas
...Religionsübung, dann in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genuße der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten und schützen wollen, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen bleiben....
Pilnskats - Par šo grāmatu

Ethnographie der oesterreichischen Monarchie, 1. sējums;102. sējums

Karl Joseph freiherr von Czoernig - 1857 - 732 lapas
...Religions-Uebung , in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, im Besitze und Genüsse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeits-Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten und geschützt werde, wobei sie nur den allgemeinen Staatsgcsetzen unterworfen bleibe ' )....
Pilnskats - Par šo grāmatu

Das Zehntrecht der evangelischen Landeskirche A.B. in Siebengebürgen: eine ...

Georg Daniel Teutsch - 1858 - 622 lapas
...der gemeinsamen Religionsübung, dann in der selbsständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts-...Wohlthätigkeits-Zwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde erhalten und geschützt werden solle, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen bleiben....
Pilnskats - Par šo grāmatu

Oesterreich's neugestaltung, 1848-1858

Karl von Czörnig - 1858 - 752 lapas
...öffentlichen Religions • Uebung, in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts-...Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und v. Czoernig, Oesterreich's Neugestaltung. 40 Runde usut Ilefle. 27 . 472 518 532 153 1 136 315 23 29...
Pilnskats - Par šo grāmatu

Fontes iuris ecclesiastici antiqui et hodierni

Ferdinand Walter - 1862 - 628 lapas
...öffentlichen Religionsübung, dann in der selbstständigen Verwaltung ihrer Angelegenheiten, ferner im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts-...Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds erhalten und schützen wollen, wobei dieselben den allgemeinen Staatsgesetzen unterworfen bleiben....
Pilnskats - Par šo grāmatu

Allgemeines staatsrecht, 2. sējums

Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 584 lapas
...und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Cultns , Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten...Fonde, ist aber wie jede Gesellschaft den allgemeinen Statsgesetzen unterworfen." Das Oesterr. Concordat gewährt Art. 30 der Kirche die Selbstverwaltung...
Pilnskats - Par šo grāmatu

Allgemeines Staatsrecht, 2. sējums

Johann Caspar Bluntschli - 1863 - 580 lapas
...selbständig, bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und YVohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonde, ist aber wie jede Gesellschaft den allgemeinen Statsgesetzeu unterworfen." Das Oesterr. Concordat gewährt Art. 30 der Kirche die Selbstverwaltung...
Pilnskats - Par šo grāmatu




  1. Mana bibliotēka
  2. Palīdzība
  3. Izvērstā grāmatu meklēšana
  4. Lejupielādējiet ePub
  5. Lejupielādēt PDF