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NORDDEUTSCHER BUND.

No. 4182.

Thronrede bei Eröffnung des durch Verordnung vom 12. November zu zweiter ausserordentlicher Sitzung berufenen Reichstags, verlesen von dem dazu beauftragten Präsidenten des Bundeskanzler-Amtes, Staatsminister Delbrück, im weissen Saale des Königlichen Schlosses zu Berlin am 24. November 1870.

Nordd.Bund,

1870.

Geehrte Herren vom Reichstage des Norddeutschen Bundes! No. 4182. Seine Majestät der König von Preussen hat mir den Auftrag zu ertheilen 24. Novbr. geruhet, den Reichstag des Norddeutschen Bundes im Namen der verbündeten Regierungen zu eröffnen. ¶ Es würde Seiner Majestät zu hoher Befriedigung gereicht haben, heute in Ihrer Mitte zu sein, um an dieser Stelle Gott für die Erfolge zu danken, mit welchen die Waffen der Deutschen Heere gesegnet worden sind und um Ihnen auszusprechen, welchen Antheil die nationale Haltung und die Einmüthigkeit des Reichstages bei Bereitstellung der zur Führung des Krieges erforderlichen Mittel an diesen Erfolgen gehabt haben. Durch die in der Kriegsgeschichte beispiellosen Siege, welche nach Gottes Willen die heldenmüthige Tapferkeit und die einsichtige Führung der Deutschen Heere erfochten haben, ist der Angriff, den Frankreich im Juli auf Deutschland unternahm, zurückgeworfen worden. Das Französische Volk muss die Ueberzeugung gewonnen haben, dass seine jetzige Kriegsmacht, nach der Vernichtung der gegen uns aufgestellten Heere, der geeinten Wehrkraft Deutschlands nicht gewachsen ist. Wir könnten daher den Abschluss des Friedens als gesichert betrachten, wenn unser unglückliches Nachbarland eine Regierung hätte, deren Träger ihre eigene Zukunft als untrennbar von der ihres Landes betrachteten. Eine solche Regierung würde jede Gelegenheit ergriffen haben, die Nation, an deren Spitze sie sich aus eigener Machtvollkommenheit gestellt hat, zur Wahl einer Volksvertretung und durch diese zur Aussprache über die Gegenwart und die Zukunft des Landes in den Stand zu setzen. Aber die Actenstücke, welche Ihnen, meine Herren, von dem Präsidium des Bundes vorgelegt werden sollen, werden Ihnen den Beweis liefern, dass die jetzigen Machthaber in Frankreich es vorziehen, die Kräfte einer edlen Nation einem aussichtslosen Kampfe zu opfern. ¶ Die unverhältnissmässige Erschöpfung und Zerrüttung, welche für Frankreich die Folgen der Fortsetzung dieses Kampfes unter den gegenwärtigen Umständen sind, müssen zwar die Kraft des Landes in dem Masse schwächen, dass dasselbe zu seiner Erholung längerer Zeit bedürfen wird, als bei einem regelmässigen Verlaufe des Krieges der Fall gewesen wäre. Die verbündeten Regierungen haben aber mit Bedauern der Ueberzeugung Ausdruck zu geben, dass der Friede zwischen den beiden grossen Nachbarvölkern, auf dessen

Staatsarchiv XX. 1871.

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No. 4182.

1870.

Nordd.Bund, ungetrübte Dauer sie noch vor weniger als einem halben Jahre zählten, 24. Novbr. durch die Erinnerungen, welche die Eindrücke dieses Krieges in Frankreich hinterlassen werden, nur um so sicherer gefährdet sein wird von dem Augenblicke an, wo Frankreich durch die Erneuerung der eigenen Kraft oder durch Bündnisse mit andern Mächten sich stark genug fühlen wird, den Kampf wieder aufzunehmen. ། Die Bedingungen, unter welchen die verbündeten Regierungen zum Frieden bereit sein würden, sind in der Oeffentlichkeit besprochen worden. Sie müssen zu der Grösse der Opfer, welche dieser ohne jeglichen Grund, aber mit der Zustimmung der gesammten Französischen Nation unternommene Krieg unserem Vaterlande auferlegt hat, im Verhältniss stehen; sie müssen vor allen Dingen gegen die Fortsetzung der von allen Machthabern Frankreichs seit Jahrhunderten geübten Eroberungspolitik eine vertheidigungsfähige Grenze Deutschlands dadurch herstellen, dass sie die Ergebnisse der unglücklichen Kriege, welche Deutschland in der Zeit seiner Zerrissenheit nach Frankreichs Willen führen musste, wenigstens theilweise rückgängig machen und unsere Süddeutschen Brüder von dem Drucke der drohenden Stellung befreien, welche Frankreich seinen früheren Eroberungen verdankt. Die verbündeten Regierungen haben das Vertrauen zu dem Norddeutschen Reichstage, dass derselbe ihnen die Mittel, welche zur Erreichung dieses Zieles erforderlich sind, nicht versagen werde. Sie sind gewiss, jetzt, wo es gilt, die erlangten Erfolge zu sichern, bei Ihnen der nämlichen patriotischen Hingebung zu begegnen, welche sie fanden, als es darauf ankam, die heute gewonnenen Erfolge zu erreichen. Es ist ihr lebhafter Wunsch, dass es möglich werde, jene Mittel nicht in vollem Umfange zu verwenden. ¶ Um Ihnen einen vollständigen Ueberblick der politischen Lage zu gewähren, werden Ihnen die Mittheilungen vorgelegt werden, welche dem auswärtigen Amte bezüglich des Pariser Friedensvertrages vom 30. März 1856 neuerdings zugegangen sind und an welche die verbündeten Regierungen den Ausdruck ihrer Hoffnung knüpfen, dass die Wohlthaten des Friedens den Völkern erhalten bleiben werden, welche sich derselben bisher erfreut haben. Die Fortdauer des Krieges hat eine friedliche Arbeit nicht verhindert. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit, welches durch gemeinsame Gefahr und durch gemeinsam erkämpfte Siege belebt ist, das Bewusstsein der Stellung, welche Deutschland zum ersten Male seit Jahrhunderten durch seine Einigkeit errungen hat, die Erkenntniss, dass nur durch Schöpfung dauernder Institutionen der Zukunft Deutschlands das Vermächtniss dieser Zeit der Opfer und der Thaten gesichert werden könne, haben schneller und allgemeiner, als noch vor Kurzem denkbar erschien, das Deutsche Volk und seine Fürsten mit der Ueberzeugung erfüllt, dass es zwischen dem Süden und Norden eines festeren Bandes bedürfe, als der völkerrechtlichen Verträge. Diese unter den Regierungen einhellige Ueberzeugung hat zu Unterhandlungen geführt, als deren erste, auf dem Felde des Krieges erwachsene Frucht ihnen eine, zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen vereinbarte, vom Bundesrathe einstimmig angenommene Verfassung eines Deutschen Bundes zur Genehmigung vorgelegt werden wird. Die auf gleichen Grund

Nordd Bund,

1870.

lagen mit Bayern getroffene Verständigung wird ebenfalls Gegenstand Ihrer No. 4182. Berathungen werden, und die Uebereinstimmung der Ansichten, welche mit 24. Novbr. Württemberg über das zu erstrebende Ziel besteht, lässt hoffen, dass eine gleiche Uebereinstimmung über den Weg zum Ziele nicht ausbleiben werde. Sie werden, geehrte Herren, mit diesem Werke eine Thätigkeit würdig abschliessen, wie solche wenigen gesetzgebenden Versammlungen vergönnt gewesen ist. In wenig mehr als drei Jahren haben Sie durch eine lange Reihe wichtiger, in die verschiedensten Verhältnisse des Volkslebens tief eingreifender Gesetze den Ihrer Mitwirkung anvertrauten ersten Ausbau der Bundesverfassung fördern helfen und durch die letzte, vor dem Ablauf Ihrer Amtsdauer Ihnen zugehende Vorlage soll diese Verfassung und sollen die auf derselben beruhenden Gesetze über die Grenze ausgedehnt werden, welche bisher unsere Süddeutschen Brüder von uns schied. Der grosse nationale Gedanke, welcher Sie stets bei Ihren Berathungen leitete, wird durch die letzte Berathung, zu welcher Sie zusammentreten, so Gott will, um einen entscheidenden Schritt seiner vollen Verwirklichung näher geführt werden. Und so erkläre ich, auf Allerhöchsten Präsidial-Befehl, im Namen der verbündeten Regierungen den Reichstag des Norddeutschen Bundes für eröffnet.

Nach Beendigung der Rede brachte der zeitige Erste Präsident des Reichstages, Appellationsgerichts-Präsident Dr. Simson, ein dreimaliges Hoch auf Se. Majestät den König aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.

NORDDEUTSCHER BUND.

No. 4183.

Entwurf eines Gesetzes, betreffend den ferne

ren) Geldbedarf für die Kriegführung, dem Reichstag vorgelegt in

der 1. Sitzung vom 24. Novbr. 1870.

No. 4183.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preussen etc. verord- "Nordd.Bund, nen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des 24. Novbr. Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Der Bundeskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung der durch die Kriegführung entstehenden ausserordentlichen Ausgaben der Militär- und Marineverwaltung über den durch das Gesetz vom 21. Juli 1870 (Bundesgesetzblatt S. 491) festgestellten Betrag von 120 Millionen Thalern hinaus weitere Geldmittel bis zur Höhe von Einhundert Millionen Thaler im Wege des Credits flüssig zu machen und zu diesem Zweck in dem Nominalbetrage, wie er zur Beschaffung von Einhundert Millionen Thalern erforderlich sein wird, eine verzinsliche, nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1868 (Bundesgesetzblatt S. 339) zu verwaltende Anleihe aufzunehmen und Schatzanweisungen auszugeben.

§. 2. Die Umlaufszeit der Schatzanweisungen kann auf einen län

*) Vergl. No. 4058.

1870.

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